Staatliche Förderung
Sichern Sie sich Ihren 15% Zuschuss!
Wir kooperieren mit Gebäudeenergieberatern, die auf der Energieeffizienz-Experten-Liste
für Förderprogramme des Bundes gelistet sind.
Somit können wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15%
im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen und komplett bis zur
Auszahlung abwickeln.
Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten
nach Auftragsabschluss ganz unkompliziert vom Staat überwiesen.
Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 2000 € (inkl. MwSt.) liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
Was kostet Sie der Service?
Für die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen berechnen wir Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6% (zzgl. MWSt). Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300 € zzgl. MwSt. (diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).
Berechnungsbeispiel
Nehmen wir an, Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12.500 Euro inkl. MwSt.
Auftragshöhe | 12.500,00 € |
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Bearbeitungsgebühr (6%) | 892,50 € |
Zuschuss | -1.875,00 € |
Erstattung Bearbeitungsgebühr (50%) | -446,25 € |
SUMME (inkl. MWSt.) | 11.071,25 € |
Ersparnis | 1.428,75 € |
